Um einen Verkaufsautomaten aufstellen zu können, musst du nach §14 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Abs. 1 in dem Bezirk der jeweiligen Hauptniederlassung einreichen.
Um einen Verkaufsautomaten aufstellen zu können, musst du nach §14 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Abs. 1 in dem Bezirk der jeweiligen Hauptniederlassung einreichen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.