Du darfst auf deinem Privatgrundstück oder Unternehmensgrundstück jederzeit Automaten aufstellen.
Auch auf einem öffentlichen Platz kannst du einen Automaten aufstellen. Hier musst du vorher mit deinem zuständigen Gewerbeamt sprechen.
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Auch auf einem öffentlichen Platz kannst du einen Automaten aufstellen. Hier musst du vorher mit deinem zuständigen Gewerbeamt sprechen.
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