Wenn du einen gewerblich genutzten Raum hast, der auch abgetrennt ist, zum Beispiel ein eKiosk, darfst du den kompletten Raum und somit deine Automaten Videoüberwachen.
Problematisch wird es dann, wenn du öffentliches Gelände filmst. Das solltest du im Vorfeld immer mit der örtlichen Polizei absprechen, da das Filmen von öffentlichen Plätzen nicht erlaubt ist und gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt.
Sollte dein Automat auf einem öffentlichen Privatgelände (Waschanlage, Werkstatt usw.) stehen, musst du dafür sorgen, dass Kunden vor dem Betreten des Grundstückes darauf hingewiesen werden, dass sie gefilmt werden.
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